Im Zuge der Verkehrssicherungspflicht sind sowohl Kommunen als auch private Baumbesitzer für die Verkehrssicherheit ihrer Bäume verantwortlich. Regelmäßige Kontrollen aller Bäume im öffentlichen und privaten Verkehrsraum sind verpflichtend, möchte man im Schadensfall nicht in die Haftung kommen.
Wie oft jeder Baum kontrolliert werden sollte, hängt vom Standort des Baumes, seinem Zustand und vom Alter des Baumes ab.

Sattgrüne Blätter sind kein Hinweis, wie man glauben könnte, auf eine ausreichende Stand-& Bruchsicherheit eines Baumes.
Bei der Baumkontrolle wird jeder Baum vom Boden aus, visuell auf Schadsymptome in Krone, Stamm und Wurzelanlauf untersucht. Auch das Baumumfeld wird anschließend begutachtet, um Ursachen von evtl. Schäden ausfindig zu machen.
Unsere von der FLL zertifizierte Baumkontrolleurin führt für Sie Baumkon­trollen nach den Richtlinien der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau) durch. Wenn bei der rein visuellen Inaugenscheinnahme nicht eindeutig festzustellen ist, ob die Verkehrssicherheit des Baumes gegeben ist, erfolgt eine intensive Untersuchung. Oft gibt eine Klangprobe, eine Untersuchung mittels Endoskop oder Wunduntersuchungsbohrer weitere Informationen über den Zustand des Baumes.
Im Anschluss besprechen wir mit Ihnen evtl. erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrs­si­cherheit Ihres Baumes.

Kurz gesagt:

  • Untersuchung des Standorts
  • Aufdecken von Schadensursachen
  • Beurteilen von Schäden auch die durch holz-zerstörende Pilze
  • Beurteilen der Bruch- und Standsicherheit
  • Überprüfen der Verkehrssicherheit
  • Beratungsgespräch
  • Empfehlungen für durchzuführende Maßnahmen zu Förderung der Baumgesundheit

Sie erhalten für jeden Baum ein Protokoll in dem auch der Zeitpunkt der nächsten Regelkontrolle aufgrund der Kontrollergebnisse, eingetragen wird. Bis zur nächsten Regelkontrolle übernehmen wir für Sie die Haftung.
Treten in der Zwischenzeit Ereignisse wie z.B. Orkan, Hagel, Eisregen sowie Anfahrschäden oder Bauarbeiten auf, macht dies Zusatzkontrollen notwendig. Sollte nach so einem Ereignis ein Teil der Krone herunterhängen, der Baum schräg stehen, oder sich ein Teil der Rinde abgelöst haben, sollte umgehend ein Baumsachverständiger kontaktiert werden. Schäden werden beurteilt und gegebenenfalls beseitigt oder behandelt, um folgenschwere, evtl. auch haftungsrelevante Auswirkungen zu verhindern.

Bei größeren Baumbeständen ist an Stelle der Einzelprotokolle ein digitales Baumkataster eine strukturierte Arbeitshilfe den Baumbestand im Blick zu behalten.

Eingehende Untersuchungen

Sollten sich bei der Baumkontrolle Schädigungen zeigen, deren inneres Ausmaß sich hinsichtlich der Verkehrssicherheit nicht visuell beurteilen lässt, kann bei erhaltenswerten Bäumen eine eingehende Untersuchung erfolgen.
Eine Bohrung mit einem Bohrwiderstandsmessgerät oder eine Schaltomografie geben Aufschluss über die Ausdehnung einer Fäule im Stamm und die noch vorhandene Restwandstärke kann ermittelt werden. Dadurch kann die Bruchfestigkeit des Baumes genauer beurteilt werden.
Bei Bedenken kann zusätzlich ein Zugversuch wertvolle Informationen zur Stand- und Bruchsicherheit geben und zu einer abschließenden Beurteilung führen.

Gutachten

In vielen Nachbarschaftskonflikten geht es um Bäume. Verschmutzung durch herabfallende Früchte und Blätter, zu viel Schatten, den der Baum spendet, zu wenig Sonne, weil der Baum auf dem Nachbargrundstück zu groß ist oder weil er die schöne Aussicht versperrt. Auch zu nahe Pflanzungen eines Baumes an der Grundstücksgrenze oder Schäden auf dem nachbarschaftlichen Grundstück durch abgestorbene und herabgestürzte Zweige führen zu Streit zwischen Nachbarn.
Wann immer ein Streitfall aufkommt, werden Sachverständige für Bäume und Baumkontrolleure zu Hilfe gerufen. Sie ermitteln, wie nah der gepflanzte Baum an der Grundstücksgrenze stehen kann oder wie weit ein Ast in das Nachbargrundstück hinein reichen darf. Auch durch Baumwurzeln verursachte Schäden sind Gegenstand von Baumgutachten.
Bei Bedarf fertigen wir für Sie fachliche Stellungnahmen und Baumgutachten an.

Baumwertermittlung

Ausgangspunkt der Wertermittlung von Bäumen und Sträuchern ist die Tatsache, dass diese wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind, auf dem sie stehen. Werden sie zerstört oder beschädigt, so wird in die Substanz des Grundstücks eingegriffen, das heißt der Wert des Grundstücks wird gemindert. Daher basiert die Methode auch auf der Grundstückswertermittlung und ist dem Sachwertverfahren zuzuordnen.

Demzufolge kommt es bei der Wertermittlung nicht auf den Holzwert an, sondern auf die Funktion, die das Gehölz für das betreffende Grundstück hat. Sind die Kosten, die bei der Pflanzung einer gleichen Gehölzgröße entstehen, unverhältnismäßig, werden die Kosten der Pflanzung einer üblichen, angemessenen Größe und die Herstellungszeit, die das betreffende Gehölz bis zu seiner Funktionserfüllung benötigt, in die Wertermittlung einbezogen. Die Kosten des Gehölzes, die Pflanzung, Anwachspflege, Anwachsrisiko, die Pflegekosten während der Herstellungszeit sowie das verbleibende Risiko, werden mit 3 – 4 % pro Jahr verzinst. Dabei ist von den aktuellen Preisverhältnissen zum Zeitpunkt der Berechnung auszugehen.

Von dem so errechneten Herstellungswert sind alle vor dem Schadenseintritt gegebenen Wertminderungen wegen Alters oder sonstiger Mängel in Abzug zu bringen. Abzüge für Mängel, die altersbedingt auftreten, dürfen jedoch nicht zusätzlich zur Alterswertminderung angesetzt werden. Danach ergibt sich der Zeitwert des Baumes, auf den es beim Schadensersatz ankommt.